Mit der neuen Kitareform in Schleswig-Holstein seit August 2020 wurde ein maximaler Elternbeitrag festgelegt, der an den Kreis Segeberg gezahlt wird. Dieser beträgt 5,80 € pro wöchentliche Betreuungsstunde für Kinder bis zum Ende des dritten Lebensjahres.
Zusätzlich berechne ich 80 € Essensgeld, fürs Frühstück und Mittagessen.
Hier eine Beispiel Rechnung:
Ihr Kind wird von mir 30 Stunden/Woche betreut, somit zahlen Sie monatlich 174 € an den Kreis Segeberg und 80 € an mich.
Das bedeutet liebe Eltern, Sie stehen mit den Kosten nicht alleine da, mit dem Formular „Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung für Kindertagespflege gemäß $ 23 SGB VIII an die Tagespflegeperson„ wird die Bezuschussung beantragt.
Und zusätzlich kann man einen Antrag beim örtlichen Sozialamt stellen, die Einkommensabhängig Zuschuss bietet „Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflegegemäß $ 90 SGB VIII“
Außerdem gibt es eine Geschwisterermäßigung bei mindestens zwei Kindern die eine Kindertagespflege oder Kindertagesstätte besuchen ,,Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung zur Reduzierung des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege“
Die nötigen Formulare bekommen Sie von mir oder auf der Internet Seite vom Kreis Segeberg, Sie können die Anträge auch online stellen.
Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie bei Fragen.